Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfaßt sämtliche rechtlichen Problemstellungen aus und im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen, z. B.
- Kauf/Leasing von Kraftfahrzeugen
- Geltendmachung von Mangelansprüchen an Fahrzeugen
- Führerscheinrecht
- Geltendmachung von Schadenersatz nach Verkehrsunfällen, z. B. Sachschäden, Schmerzensgeldansprüche, Haushaltsführungsschaden etc.
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Güterverkehrsrecht
- Geltendmachung von Kaskoansprüchen
- Versicherungsvertragsrecht
Die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ wurde wegen der Spezifik des Rechtsgebietes im Jahr 2005 zugelassen. Die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht dürfen nur zugelassene Rechtsanwälte führen, welche über umfangreiche nachgewiesene diesbezügliche Berufserfahrung verfügen.
Darüber hinaus sind regelmäßige Schulungen notwendig und gegenüber der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.
Diese Spezialausrichtung der Kanzlei ermöglicht die umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in den vorbenannten verkehrsrechtlichen Problemstellungen.