Mietrecht

Mietrecht ist etwas Besonderes. Selten werden rechtliche Grundprinzipien aus sozialen Gesichtspunkten so konsequent durchbrochen wie hier.

Deshalb ist es gut, die Grundregeln und die Ausnahmen zu kennen.

Denn mieten kann man viel: die Überlassung einer Sache zum Gebrauch gegen Entgelt ist Miete.

 

Wir beraten Sie über:

  • Fragen rund um die Beendigung von Mietverhältnissen (Fristen, Rückgabe der Mietsache, Schönheitsreparaturen, Formularklauseln in Mietverträgen)
  • Nebenkostenabrechnungen/Erhöhungen von Nebenkostenvorauszahlungen
  • Mängel an der Mietsache
  • Zahlungsansprüche der Parteien eines Mietverhältnisses gegeneinander
  • Fragen rund um das Thema Mieterhöhung
  • Räumungsverlangen
  • Kautionsansprüche

und viele andere Fragen.

 

Ist man zu Beginn einer Auseinandersetzung gut beraten, sind häufig die Weichen für eine erfolgreiche Vertretung in der Streitigkeit schon zu Ihren Gunsten gestellt.


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